Wartung eines Windrads: Die Genehmigungsverfahren zum Bau neuer Anlagen werden gestrafft.
Von Angelika Nikionok-Ehrlich
Um den Klimawandel einzudämmen, muss die Wirtschaft so schnell wie möglich vom CO2 befreit werden. Zentral dafür ist der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Ökostrom und grünen Wasserstoff. Das wiederum erfordert einen massiven Ausbau der Erneuerbaren – und der hakt nicht zuletzt am Tempo, in dem neue Wind- und Solarparks genehmigt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett Ende Januar Schritte beschlossen, die den Ausbau der Erneuerbaren und der Stromnetze beflügeln sollen.
„Die Erneuerbaren sind Klimaschutz, sie sind eine Standortfrage, sie bedeuten Sicherheit“, begründete Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck die Beschlüsse, die vor allem bei den Genehmigungsverfahren ansetzen.
Die Bundesregierung stützt sich dabei auf die sogenannte EU-Notfallverordnung vom Dezember 2022. Sie erlaubt es, in Gebieten, für die bereits eine strategische Umweltprüfung erfolgt ist, vorübergehend auf eine Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Überprüfung zu verzichten. Zugleich soll es aber weiterhin Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur geben.
Die EU schaltet in der Energiekrise in den Notfallmodus – vorerst bis Mitte 2024
Brüssel hatte die Notfallverordnung angesichts des Kriegs in der Ukraine und der Energiekrise erlassen. Um ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, müssen gleich mehrere Gesetze geändert werden: das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Windenergie-auf-See-Gesetz und das Energiewirtschaftsgesetz. Den Entwürfen des Ministeriums dazu hat die Bundesregierung nun zugestimmt. Sie greifen entsprechend der EU-Regelung befristet für bis zum 30. Juni 2024 eingereichte Anträge.