Windräder im Harz: Nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung bescheren PPAs alten Anlagen oft ein zweites Leben.
Von Angelika Nikionok-Ehrlich
Bislang lief der Ökostromausbau in Deutschland weitgehend mit staatlicher Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Anfangs zahlte der Staat dabei feste Vergütungssätze je produzierter Kilowattstunde. Seit 2014 wird die Höhe in Auktionen festgelegt, an denen jeder teilnehmen muss, der etwa einen Wind- oder Solarpark bauen will. Wer die geringste Förderung aufruft, erhält den Zuschlag.
Seit einigen Jahren etabliert sich daneben ein zweiter Weg jenseits staatlicher Förderung: sogenannte Power Purchase Agreements, kurz PPAs. Es waren Techkonzerne wie Google, Facebook und Microsoft, die das Modell 2018 nach Europa brachten. PPAs sind Verträge zwischen einem Stromlieferanten und einem Stromkunden. In den oft langfristigen Vereinbarungen werden Dauer, Preise und Bedingungen der Stromlieferung festgelegt. Dabei gibt es verschiedene Formen der PPAs (siehe Kasten unten).
„Besonders in Deutschland sind Stromlieferverträge zu einem Synonym der Grünstromversorgung von Industriekunden, Stadtwerken und Weiterverteilern geworden“, heißt es beim Stromversorger Statkraft.