Verfassungsgericht zum Klimaschutz

  • Search30.04.2021

Im Namen der Freiheit

Das höchste deutsche Gericht verleiht Klimaschutz Verfassungsrang und zwingt den Gesetzgeber zum Handeln. Zugleich hebt es die Klimadebatte auf ein neues Niveau: Statt um Verzicht und Verbote geht es künftig um Freiheit.

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    Das Bundesverfassungsgericht kassiert das Klimaschutzgesetz und zwingt den Gesetzgeber zum Handeln, um die Freiheit künftiger Generationen zu gewährleisten.

     

    Von Volker Kühn

    Es gibt Tage, denen fiebern Klimaschützer über Monate entgegen. Nicht wie Kinder dem Weihnachtsfest, an dem die Bescherung sicher ist, eher wie Fußballfans einem Finale, von dem sie nicht wissen, ob es Glück oder Schmerz bereithält. Mal warten Enttäuschungen auf sie wie 2009 auf dem gescheiterten Klimagipfel in Kopenhagen, mal wird ihr Sehnen erhört wie 2015 mit dem Vertrag von Paris, der das 1,5-Grad-Ziel brachte.

    Selten jedoch kam ein Durchbruch für das Klima so unerwartet wie am 29. April 2021. Denn mit einem Erfolg ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung dürften selbst kühne Optimisten unter den Klägern nicht gerechnet haben. Indem das Gericht ihrer Beschwerde in Teilen stattgab, hat es dem Klimaschutz an diesem Tag Verfassungsrang verliehen. (Zu dem lesenswerten Beschluss geht es hier.)

    Klimaschützer feiern die Entscheidung als „bahnbrechend“, „revolutionär“ oder „historisch“. Ihre Folgen können kaum überschätzt werden. Sie verpflichtet die Bundesregierung, einen klaren Pfad aufzuzeichnen, auf dem sie die Treibhausgasemissionen auf null reduzieren will. Ein Durchlavieren, das den Klimaschutz auf ein unbestimmtes Datum in der Zukunft verschiebt, ist damit nicht mehr möglich. Zugleich stellt sich das Gericht eindeutig auf die Seite der Wissenschaft und weist jegliche Zweifel an der Verantwortung des Menschen für die Klimakrise zurück. Klimaleugner stehen künftig im Widerspruch zu einem Beschluss des höchsten deutschen Gerichts.

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    Nach diesem Urteil kann und wird es kein Weiter so in der deutschen Klimapolitik geben

    Martin Kaiser und Lisa Göldner, Greenpeace

    Die Entscheidung sei „mehr als ein Meilenstein“, schrieben Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und die Kampaignerin Lisa Göldner in einer Erklärung. „Nach diesem Urteil kann und wird es kein Weiter so in der deutschen Klimapolitik geben. Mit diesem Urteil ist klar, dass der Kohleausstieg deutlich vorgezogen werden muss, dass klimaschädliche Verbrennungsmotoren viel schneller von der Straße müssen und wir eine Landwirtschaft brauchen, die Klima und Natur nicht weiter schädigt, sondern künftig schützt.“

    Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit künftiger Generationen beschneidet

    Bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts. Es stützt sich auf den Freiheitsbegriff: Indem die heutige Generation einen großen Teil jenes CO2-Budgets verbrauche, das im Rahmen der Pariser Klimaziele noch zur Verfügung steht, bürde sie kommenden Generationen eine unverhältnismäßig hohe Last im Kampf gegen die Klimakrise auf. Davon sei praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, „weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, so das Gericht. „Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.“

    Das Gericht interpretiert Klimaschutz damit fundamental anders, als es in Teilen des konservativen und liberalen Lagers verbreitet ist. Dort wird Klimaschutz oft unter dem Kampfbegriff einer „Ökodiktatur“ diskutiert oder als „Ersatzreligion“ diskreditiert, als Thema von Verboten und Verzicht. Das Bundesverfassungsgericht macht mit dieser Erzählung Schluss: Klimaschutz ist ein Gebot der Freiheit.

    Der Kampf gegen die Klimakrise gewinnt neuen Schwung – überall auf der Welt

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kommt zu einer Zeit, in der die Klimapolitik weltweit jene Dynamik wiederzugewinnen scheint, die ihr in der Coronapandemie verlorengegangen war. Erst wenige Tage zuvor hatte die EU ihr Klimaziel verschärft; sie will den CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 vermindern. Großbritannien versprach sogar 78 Prozent bis 2035. Auch die USA haben sich unter ihrem neuen Präsidenten eindrucksvoll im Kampf gegen die Erderhitzung zurückgemeldet. Auf dem virtuellen Klimagipfel von Joe Biden machten zudem Länder wie China, Japan, Südkorea und Kanada weitreichende Zusagen für den Klimaschutz. Selbst aus Brasilien heißt es, man wolle gegen die illegale Abholzung des Amazonas-Regenwalds vorgehen.

    Und in Polen, das seinen Energiebedarf heute noch zu 70 Prozent mit Kohle deckt, haben Regierung und Gewerkschaften einen Beschluss zum Kohleausstieg bis 2049 unterzeichnet. Eine Meldung, von der in Deutschland kaum jemand Notiz nahm. Weil sie just zum selben Zeitpunkt kam, wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

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