Bürgerbeteiligung bei Windparks

  • Search23.10.2019

Wind in der Kasse

Um Anwohner für Windräder zu gewinnen, sollen sie in Mecklenburg-Vorpommern daran beteiligt werden. Bald geht in Schönberg der erste Park nach dem neuen Modell ans Netz. EnergieWinde erklärt die Chancen und Schwierigkeiten des Projekts.

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    Bürgerbeteiligung an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern: Windräder des Windparks in Schönberg werden durch neue Anlagen ersetzt.

    Windpark Schönberg: Bis Jahresende werden die alten Anlagen durch effizientere ersetzt.

    Von Kathinka Burkhardt

    Wer im nordwestlichen Mecklenburg auf der B 104 nach Schönberg fährt, kann sie nicht übersehen: die neuen Quellen, die bald zusätzliches Geld in die Portemonnaies der Anwohner spülen sollen. Und in die Stadtkasse. Wo bisher sechs Windkraftanlagen aus dem Jahr 1998 standen, werden bis Jahresende sechs neue in den Himmel ragen – mit 184 Metern um einiges höher als die alten. Hinzu kommen zwei Windräder weiter nördlich, 500 Meter von der Teilgemeinde Sabow entfernt. Wenn der Windpark Schönberg also Ende des Jahres ans Netz geht, soll er laut Gutachten 39 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren – genug für mehr als 9000 Vierpersonenhaushalte.

    Aber was haben die rund 4750 Schönberger davon?

    Das ist die große Frage. Denn Schönberg ist der erste Windpark, der im Rahmen des sogenannten Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes erbaut wird, das seit 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gilt. Mit diesem Gesetz will die Landesregierung Projektträger neuer Windparks dazu verpflichten, eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent daran unmittelbaren Nachbarn im Umkreis von fünf Kilometern und den betroffenen Gemeinden zum Kauf anzubieten.

    Das Ziel: Ein Teil der Gewinne aus der Windkraft soll endlich an die Menschen fließen, die neben und mit den Anlagen leben – und somit die bei vielen Anwohnern vorherrschende Ablehnung schmälern. „Es geht darum, die Menschen vor Ort an den Projekten stärker zu beteiligen und eine regionale Wertschöpfung zu gewährleisten“, sagt Olaf Fiesel, Referatsleiter im Energie-Ministerium Mecklenburg-Vorpommerns.

    Die Deutschen sind für die Energiewende – solange sie anderswo stattfindet

    Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern eine solche verpflichtende Regelung zur Beteiligung der Kommunen und Bürger gesetzlich eingeführt. Das Gesetz ist völliges Neuland. Aber ein notwendiger Versuch. Denn eine der größten Hürden auf dem Weg zu mehr Windkraft und damit zu mehr sauberem Strom liegt in der mangelnden Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort. Viele Bürger auf dem Land sehen nicht ein, warum ausgerechnet sie die Auswirkungen der Energiewende tragen und direkt auf ein Windrad blicken sollen.

    Generell ist die Zustimmung der Deutschen zur Energiewende mit bis zu 90 Prozent zwar immer noch ungebrochen. Aber wie das Meinungsinstitut Forsa für die Mediengruppe RTL in einer Umfrage herausfand, würden lediglich 24 Prozent der Befragten Windkraftanlagen in ihrer direkten Nachbarschaft ohne Bedenken zustimmen.

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    Natürlich ist es für Städter leicht, zu sagen: Ich will die Energiewende! Ihre persönlichen Lebensumstände sind von der Transformation bisher kaum berührt

    Gerd Rosenkranz, Senior Advisor bei Agora Energiewende

    Sollen also bis 2030 tatsächlich 65 Prozent unseres Stroms aus alternativen Energiequellen stammen, müssen vor allem die Menschen vom Ausbau von Wind- und Solarparks überzeugt werden, die direkt daneben wohnen. „Natürlich ist es für Städter leicht, zu sagen: Ich will die Energiewende! Ihre persönlichen Lebensumstände sind von der Transformation bisher kaum berührt und sie zahlen noch dazu meist weniger für ihren Strom. Die Energiewende findet spürbar vor allem auf dem Lande statt", sagt Gerd Rosenkranz, Senior Advisor bei Agora Energiewende, im Gespräch mit EnergieWinde.

    Demo gegen Windräder im Mai in Schwerin: Das Aktionsbündnis „Freier Horizont“ hatte zu einem Sternmarsch aufgerufen.

    Demo gegen Windräder im Mai in Schwerin: Das Aktionsbündnis „Freier Horizont“ hatte zu einem Sternmarsch aufgerufen.

    Die Gründe, weshalb Anwohner Vorbehalte gegen Windräder vor ihrer Haustür haben, sind individuell: Manche fürchten um ihre Gesundheit, andere um das Landschaftsbild oder um bedrohte Tierarten. Aber allem voran empfinden es viele als unfair, dass die Energie, die vor ihren Augen gewonnen wird, nicht in ihre Steckdosen fließt. Es ärgert sie zudem, dass die Einnahmen in den Kassen von Betreibern und Wartungsfirmen landen, die oft nicht mal im eigenen Bundesland ansässig sind.

    Die Groko reformiert die Grundsteuer. Die Akzeptanz wird das kaum verbessern

    Egal aus welcher Motivation, das Ergebnis sind unzählige Proteste und mehr als 300 Klagen gegen Windräder in Deutschland. Auch deshalb blicken Politiker, Branchenvertreter und Experten gespannt auf Mecklenburg-Vorpommern. Denn dass sich etwas ändern muss, haben alle bis hin zur Bundesregierung verstanden: „Wir wollen durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeit einer Projektbeteiligung von BürgerInnen verbessern …“, hieß es 2018 im Koalitionsvertrag von SPD und Union.

    Zu spüren ist davon bislang wenig. Daran ändert auch die jüngst vom Bundeskabinett beschlossene Grundsteuerreform nichts. Sie erlaubt es Kommunen künftig, die Höhe der Grundsteuer für Windparkflächen nach eigenem Ermessen festzulegen. Experten bezweifeln allerdings, dass das viel Geld in die Kommunen spült.

    Bislang werden die Flächen so besteuert wie unbebautes Land, weshalb die Steuereinnahmen meist minimal ausfallen. Wenn nun mehr Geld in die Kassen fließt, kommt dies allerdings von den Besitzern der Flächen. Das sind in der Regel die Kommunen und Anwohner selbst – und nicht die Pächter, die Windräder darauf bauen. Grundbesitzer müssten die Grundsteuerkosten im Pachtvertrag mit Windkraftprojektierern oder Betreibern festhalten – oder eben selbst tragen.

    Zudem profitieren davon im Zweifelsfall nur Kommunen, in denen Windräder stehen. Direkt angrenzende Kommunen gehen leer aus – ein Problem, das vielerorts in Deutschland seit Jahren für großen Nachbarzwist sorgt.

    Der BWE will Kommunen am Umsatz beteiligen. Mit bis zu zwei Prozent

    Der Branchenverband hatte in Anbetracht der Ausbauprobleme zuletzt eine generelle Abgabe von ein bis zwei Prozent des Umsatzes eines Windrads für umliegende Kommunen vorgeschlagen. Auch Organisationen wie die Stiftung Umweltenergierecht und Agora Energiewende sprechen sich für unterschiedliche Formen von Sonderabgaben aus. Ein solches Instrument würde ein entscheidendes Problem von Grund- und Gewerbesteuer umgehen: Steuern fließen in den Haushalt und füllen vielerorts lediglich vorhandene Löcher, während Sonderabgaben direkt für einzelne Projekte genutzt werden könnten: „Die Hoffnung ist, dass die Akzeptanz der Windenergie vor Ort steigt, wenn die betroffenen Gemeinden unmittelbar davon profitieren und beispielsweise Schwimmbäder länger geöffnet bleiben und mehr Personal für Kinderbetreeung bezahlt werden kann“, sagt Agora-Berater Rosenkranz.

    Mit solchen Abgaben würde man zugleich einem anderen Problem begegnen. Denn wenn sich in der Vergangenheit ein Projektierer in einem Vertrag mit der Kommune dazu verpflichtete, als eine Art von „Entschädigung“ für einen Windpark das örtliche Schwimmbad zu sanieren, bewegte sich dies in einem Graubereich zur Korruption, der oft für Ärger sorgte.

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    Wir halten es für fragwürdig, inwiefern eine solche Lösung tatsächlich die Akzeptanz bei der Bevölkerung vor Ort steigert

    Christoph Zipf, Sprecher des BWE

    Ohnehin sind die Zweifel am Effekt der Grundsteuerreform groß: „Wir halten es für fragwürdig, inwiefern eine solche Lösung tatsächlich die Akzeptanz bei der Bevölkerung vor Ort steigert“, sagt Christoph Zipf, Sprecher des Bundesverband Windenergie BWE gegenüber EnergieWinde.

    Schwerin reagiert gelassen: Die Groko-Pläne beträfen das eigene Gesetz nicht

    Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns beißt sich die Grundsteueränderung der Bundesregierung nicht mit dem eigenen Gesetz. Die Anwendungsbereiche beider Gesetze würden sich nicht überschneiden, heißt es aus Schwerin, entsprechend halte man am Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz fest.

    Auch Brandenburg, das seit Mitte des Jahres mit dem Windenergieanlagenabgabegesetz, Betreiber zu einer Sonderabgabe an die umliegenden Gemeinden verpflichtet, sieht in der neuen Grundsteuerregelung aktuell keinen Grund, das eigene Modell wieder abzuschaffen. Ob noch ein richtiges gesetzliches Beteiligungsmodell von der Bundesregierung kommt, bleibe abzuwarten.

    Experten wie Gerd Rosenkranz begrüßen alle Feldversuche, wie auch den von Mecklenburg-Vorpommern: „Ohne konkret umgesetzte Versuche kann man letztlich nicht wissen, welches Instrument in der Realität funktioniert und vor dem Verfassungsgericht bei einer Klage bestand hat“, sagt der Agora-Experte. Tatsächlich liegt auch gegen das Schweriner Gesetz schon eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht seitens eines Unternehmens vor. „Wir warten diese Entscheidung natürlich ab, erwarten aber eigentlich nicht, dass das Gesetz komplett gekippt wird“, sagt Olaf Fiesel von der Landesregierung.

    Was das Schweriner Gesetz Anwohnern bringt? Das soll der Fall Schönberg zeigen

    Neben dem Rechtlichen ist aber auch noch eine andere Frage offen: wie viel das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern Anwohnern von Windparks konkret bringen wird. Im Fall des Windparks Schönberg sieht es bislang wie folgt aus: Das Münchner Unternehmen BayWa hat von der Bundesnetzagentur den Zuschlag für das Repowering sechs alter und den Bau zwei neuer Anlagen erhalten. Im Rahmen der Gesetzesvorgaben Mecklenburg-Vorpommerns wurde dann über die auch in anderen Bundesländern aktive Bürgergenossenschaft NaturEnergie Region Hannover eG die Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG gegründet. Innerhalb dieser GmbH sollen nun zehn Prozent der Anteile an die Kommune Schönberg und weitere zehn Prozent direkt an Anwohner vergeben werden, die innerhalb eines Umkreises von fünf Kilometern wohnen – und das seit mindestens drei Monaten. Maximale Höhe der Anteile: 500 Euro.

    Noch unbekannt ist, was die Bürger dafür jährlich erhalten sollen, denn: der Projektierer beziehungsweise die Beteiligungsgesellschaft muss für die sogenannte Offerte an die Gemeinde und die betroffenen Bürger ein Prospekt erstellen, das wie ein richtiges Finanzprodukt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, geprüft wird. Ein aufwendiges wie kostspieliges Unterfangen, weshalb sich bei Beobachtern Zweifel regen, inwiefern dieses Modell für eine deutschlandweite Regelung taugt.

    Bevor die Bafin nicht ihr Okay gibt, dürfen keine Details bekannt werden – selbst nicht für die betroffene Kommune: „Wir kennen keine Einzelheiten, sind aber natürlich gespannt, wie die Beteiligungsofferte aussehen wird, und vor allem, wie viele Menschen sich dafür interessieren“, sagt Schönbergs Bürgermeister Stephan Kurz gegenüber EnergieWinde.

    Bürgerwindparks sind im Nordosten ein Flop. Aber was bringt das neue Modell?

    Eine berechtigte Frage, schließlich bestimmt die Anzahl der beteiligten Bürger auch den Erfolg des neuen Gesetzes. Bisher war das ähnlich funktionierende Model des Bürgerwindparks, also einer Windparkbetreibergemeinschaft aus Unternehmen, regionalen Banken und Anwohnern, in Mecklenburg-Vorpommern ein Flop. Während es in Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Bayern durchaus gängig ist, „hat diese Freiwilligkeitslösung in unserer Region sehr wenig Wirkung gehabt“, sagt Olaf Fiesel. Ein Grund: die Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern haben traditionell durchschnittlich weniger Geld zur Verfügung und können sich entsprechend seltener an solchen Projekten beteiligen als etwa in Schleswig-Holstein und Bayern.

    In Bezug auf eine mögliche Rendite ist klar, dass der Windpark für den Betreiber wirtschaftlich bleiben muss und die Anteile also zu einem Preis abgegeben werden, der sich für das Unternehmen noch rechnet. Entsprechend verhalten sehen Experten die Einnahmen für den Einzelnen. „Wenn Sie nicht gleich sehr viele Anteile an einem Bürgerwindpark erwerben, sind die Einkünfte in der Regel eher symbolischer Natur“, sagt Rosenkranz von Agora Energiewende. Zumindest nicht so wie bei dem ein oder anderen einzelnen Landwirt in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, der sich durch die Pachteinnahmen von bis zu 100.000 Euro im Jahr und Anteile für Windparks auf seinen Äckern ein rentables zweites Standbein aufgebaut hat.

    150

    Windparks sind in Mecklenburg-Vorpommern am Netz. Bislang sind erst zwei nach dem neuen Beteiligungsmodell im Bau

    In der Branche wird das Schweriner Windkraftmodell bislang zurückhaltend aufgenommen. Von den rund 150 Onshore-Windparks in dem Bundesland gingen seit 2016 drei Windparks an Netz – alle noch unter der alten Gesetzgebung bewilligt.

    Dass erst jetzt mit Schönberg und an einem weiteren Standort südlich von Schwerin die ersten Projekte entstehen, liegt natürlich nicht nur an dem neuen Gesetz. „Dieses Vakuum besteht auch in anderen Bundesländern und rührt vor allem von externen Faktoren her“, sagt Olaf Fiesel. Deutschlandweit hat das neue Ausschreibungssystem für Windparks im EEGs von 2017 den Ausbau von Windkraft ausgebremst.

    Weitere Gründe sind fehlende Flächen für Windparks, Klagen von Umweltschützern, aber auch mangelnde Kapazitäten bei Projektierern. Mittlerweile wächst das Interesse seitens der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wieder: Anfragen für 64 Verfahren liegen derzeit bei der Landesregierung in Schwerin vor. „Das ist durchaus eine Hausnummer“, so Fiesel.

    Statt über Beteiligungen können Bürger auch anders profitieren: mit günstigem Strom

    Sollte die Beteiligung über Anteile am Windpark Schönberg bei Bürgern und Stadt durchfallen, hält das Gesetz für andere Projekte eine alternative Beteiligungsform mit hohem Akzeptanzfaktor bereit: Unternehmen können Bürger und Gemeinden auch in Form eines günstigeren Tarifs beim Stromversorger am Ertrag der Windkraftanlagen beteiligen. „Das ist sicherlich die direkteste Art“, so Experte Rosenkranz. Und die beliebteste: Laut einer Umfrage der Fachagentur Wind und Energie möchten 65 Prozent der von Windkraftanlagen betroffenen Bürger und Gemeinden auf diese Art beteiligt werden.

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