ESG, Taxonomie, Impact Investing

  • Search15.01.2021

Glossar der grünen Geldanlage

Investoren suchen zunehmend Anlagemöglichkeiten, die Renditen abwerfen und einen Mehrwert für Umwelt und Gesellschaft bieten: EnergieWinde erklärt die wichtigsten Begriffe aus der Welt des Green Finance.

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    Von Volker Kühn

    Wer sein Geld nachhaltig anlegen will, wird in der Regel zunächst Finanzprodukte suchen, die hohe ökologische und ethische Standards im Sinne der -> ESG-Kriterien erfüllen. Das können etwa Aktien von Unternehmen sein, die Solaranlagen produzieren, oder Fonds, die in den Bildungssektor investieren. Waffenhersteller, Ölkonzerne, Tabakfirmen oder ähnliche Unternehmen stehen dagegen nicht auf der List. Im Gegensatz zu diesem Ausschlussprinzip verfolgt das Best-in-Class-Prinzip einen anderen Ansatz. Dabei teilen Anleger Branchen jeweils in eine bessere und eine schlechtere Hälfte und investieren ausschließlich in die bessere. Der Vorteil der Methode liegt daran, dass sie den Druck auf weniger nachhaltige Unternehmen erhöht, ihre Standards zu verbessern. Schließlich laufen sie andernfalls Gefahr, ihren Zugang zum Kapitalmarkt zu verlieren. Für Anleger verbreitert der pragmatische Best-in-Class-Ansatz zudem die Auswahl potenzieller Investments. Daneben kann der Ausschluss von ESG-Nachzüglern das Risikoprofil verbessern – Unternehmen mit niedrigen Standards gelten als weniger stabil. Das Best-in-Class-Prinzip hat allerdings auch Nachteile. Wer in einen Ölkonzern mit vergleichsweise hohen Standards investiert, holt sich trotzdem noch einen Klimasünder ins Portfolio. Bevor Anleger Anteile an einem Fonds kaufen, der nach dem Best-in-Class-Prinzip arbeitet, sollten sie sich daher genau ansehen, ob die enthaltenen Branchen und Unternehmen ihren Ansprüchen in Sachen Nachhaltigkeit genügen.

     

    Die Abkürzung steht für Environment, Social, Governance (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) und hat sich als Bezeichnung für Anlagen etabliert, die hohen Standards in allen drei Bereichen genügen sollen. Das E bezieht sich dabei auf Faktoren wie Umweltschutz, die Reduzierung von Klimagasen sowie Energie- und Ressourceneffizienz. Unter S sind Aspekte wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Diversität und gesellschaftliches Engagement zusammengefasst. G bezeichnet die Werte, denen sich ein Unternehmen verpflichtet fühlt, und die internen Kontroll- und Steuerungsprozesse etwa zur Vermeidung von Korruption. Zahlreiche Finanzprodukte tragen die Abkürzung ESG als Werbelabel im Namen. Wie gut ein Unternehmen in den drei Dimensionen von ESG abschneidet, hat zunehmend Einfluss auf seine Kreditwürdigkeit. Prüfagenturen bewerten die Unternehmen und erstellen Rankings auf Basis dieser ESG-Ratings. Einheitliche Standards dafür fehlen bislang allerdings – eine Lücke, die die -> Taxonomie schließen soll.

     

    Im vergangenen Jahr hat Deutschland zum ersten Mal eine sogenannte grüne Bundesanleihe auf den Markt gebracht (oder „begeben“, wie es im Anlegerjargon heißt). Entsprechende Anleihen gibt es auch von anderen Staaten, von der EU, von Banken und von Unternehmen, die im Umwelt- oder Klimabereich tätig sind. Auch Kommunen können grüne Anleihen begeben, derzeit denkt etwa die Stadt München darüber nach. Anleihen (engl. Bonds) funktionieren ähnlich wie ein Kredit: Der Verkäufer (Emittent) der Anleihe erhält vom Käufer Geld, das er zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzahlen muss; zudem werden Zinsen fällig. Die Anleihen werden wie andere Wertpapiere an der Börse gehandelt, ihre Kurse können steigen und fallen. Grün werden sie dadurch, dass der Emittent das eingenommene Geld zur Finanzierung nachhaltiger Projekte einsetzt und sich verpflichtet, seinen Investoren über die Wirkung der Anleihen zu berichten – also etwa darüber, wie viel CO2 dadurch eingespart wurde. Neben Green Bonds gibt es auch Social Bonds. Die EU etwa hat in der Coronakrise Social Bonds begeben, die das Ziel haben, Arbeitsplätze zu sichern. Grüne Anleihen können von Unternehmen wie der Climate Bonds Initiative zertifiziert werden oder an die Einhaltung von Standards wie den Green Bonds Principles gebunden sein. Der Begriff ist allerdings nicht geschützt, es können sich auch Mogelpackungen dahinter verbergen.

     

    Gutes tun und damit Geld verdienen, das ist die Idee beim Impact Investing: Investoren legen gezielt in Unternehmen oder Fonds an, die einen Mehrwert für Umwelt und Gesellschaft versprechen (-> ESG), obendrein aber auch Renditen abwerfen sollen. Infrage kommen dazu etwa Aktien aus der Umweltbranche, aber auch außerbörsliche Investments wie die Finanzierung von Windparks per Crowdfunding, die Vergabe von Mikrokrediten an Kunden in Schwellenländern oder der Kauf von Anteilen einer genossenschaftlichen Umweltbank. Wie bei allen als nachhaltig ausgeflaggten Finanzprodukten sollten Anleger genau hinschauen: Mancher Fonds führt das Wort Impact im Namen, ist aber weniger nachhaltig, als er verspricht.

     

    Die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union ist im Juli 2020 in Kraft getreten; vom kommenden Jahr an soll sie angewendet werden. Das Ziel ist es, Anlegern dabei zu helfen, nachhaltiger zu investieren. Dazu schafft die Taxonomie einheitliche Kriterien, mit denen Wirtschaftsaktivitäten unter ökologischen Gesichtspunkten klassifiziert werden. Zwar gibt es auch heute schon eine Flut von Anlagemöglichkeiten, die sich grün oder ökologisch nennen. Sie zu bewerten und zu vergleichen ist aber nicht nur für Privatanleger schwierig. Die Taxonomie definiert sechs Umweltziele, nach denen Unternehmen ihr Handeln ausrichten sollen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Für die ersten beiden Ziele liegt inzwischen ein sogenannter delegierter Rechtsakt vor, der die Details klären soll – also vor allem die Frage, welche Wirtschaftsaktivitäten dem Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel dienen. Die Grundlagen dazu hat eine unabhängige Technische Expertengruppe (TEG) formuliert, der Entwurf der EU-Kommission weicht aber in Teilen davon ab. Wie schwierig es ist, die Nachhaltigkeit einzelner Sektoren zu bewerten, hat EnergieWinde am Beispiel der Wasserkraft erklärt. Die Kriterien für die übrigen vier Umweltziele sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen.

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