
Picture-Alliance/Reuters
Saúl Luciano Lliuya lebt an einem Gletschersee in den peruanischen Anden. Weil sein Haus vom Klimawandel bedroht ist, hat er RWE verklagt, sich an den nötigen Vorkehrungen zu beteiligen, um das Haus klimafest zu machen. Roda Verheyen hat Lliuya vor dem OLG Hamm vertreten.
Frau Verheyen, Ende Mai hat das Oberlandesgericht Hamm die Klage Ihres Mandanten Saúl Luciano Lliuya gegen RWE abgewiesen. Trotzdem sprachen Sie hinterher von einem „spektakulären Erfolg für den Klimaschutz“. Wie passt das zusammen?
Roda Verheyen: Das Gericht hat die Klage in der Sache abgewiesen, weil es zu dem Schluss kam, dass das Risiko für das Haus meines Mandanten nicht groß genug sei. Ich halte das für falsch. Das Haus liegt zwar etwas erhöht, könnte im Fall einer Flut- oder Schlammwelle durch einen Eis- oder Bergsturz aber durchaus zerstört werden. Schließlich tauen in den umliegenden Bergen die Gletscher. Wie real solche Gefahren sind, haben wir jüngst auf tragische Weise im schweizerischen Blatten gesehen. Deswegen bedauere ich die Entscheidung sehr. Für den Klimaschutz ist aber etwas anderes entscheidend.
Nämlich?
Verheyen: Erstmals hat ein Gericht anerkannt, dass große Treibhausgasverursacher für Klimaschäden haftbar gemacht werden können. Das ist weltweit einzigartig. In einer zentralen Passage stellt das Urteil fest, dass für RWE bereits seit 1965 vorauszusehen war, dass der fortwährende Ausstoß von Treibhausgasen zu erheblichen Schäden führen würde. Das Gericht hat ein für alle Mal klargemacht, dass Unternehmen für Klimaschäden verantwortlich sind, die sie in der Vergangenheit verursacht haben.
Der Konzern interpretiert das anders. In einer Pressemitteilung nach dem Urteil hieß es, es sei kein Präzedenzfall geschaffen worden.
Verheyen: Das ist aus meiner Sicht unverständlich. Im Urteil steht etwas ganz anderes.