
Volker Kühn
Abendrot im Windpark Borkum-Riffgrund 1: Mit dem Bau der Anlagen weit draußen auf See haben die Betreiber Neuland betreten.
BSH und Offshore-Wind
Volker Kühn
Abendrot im Windpark Borkum-Riffgrund 1: Mit dem Bau der Anlagen weit draußen auf See haben die Betreiber Neuland betreten.
Von Carola Felchner
Der Mensch nutzt das Meer seit Jahrtausenden. Doch während es früher hauptsächlich der Ernährung und als Transportweg diente, haben sich die Gewässer längst zu einem Wirtschaftsraum entwickelt, um den verschiedenste Nutzer konkurrieren. Schließlich werden allein über die Nordsee gut 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aller EU-Länder erwirtschaftet. Schifffahrt und Fischerei fordern genauso ihren Platz wie Öl- und Gaskonzerne, das Militär, die Landwirtschaft oder der Tourismus.
In Zeiten der Energiewende ist ein weiterer Akteur hinzugekommen: die Offshore-Windkraft. Und auch deren Platzbedarf ist mit ein paar Hundert Hektar je Windpark nicht gerade gering.
Damit es in Nord- Ostsee nicht zugeht wie im Wilden Westen, braucht es daher klare Regeln. Denn es sind eine ganze Menge verschiedener Bereiche, Interessen und Anforderungen, die untereinander und mit dem Naturschutz in Einklang gebracht werden müssen.
Im Fall von Offshore-Windparks ist dafür das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verantwortlich – zumindest sofern sie außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone liegen, in der die Bundesländer zuständig sind. Doch diese Gebiete spielen aufgrund der geografischen Gegebenheiten in Deutschland eine untergeordnete Rolle.
Das BSH mit Dienststellen in Hamburg und Rostock ist eine dem Verkehrsministerium untergeordnete Bundesbehörde. Seit dem Bau des ersten deutschen Offshore-Windparks Alpha Ventus im Jahr 2001 hat sie insgesamt 34 Genehmigungen erteilt.
Picture-Alliance/dpa
Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie in Hamburg: Seit dem Bau des ersten deutschen Windparks 2001 sind die Aufgaben der Behörde gewachsen.
Vier weitere Projekte erhielten in diesem Jahr nach dem neuen Ausschreibungsmodell von der Bundesnetzagentur einen Zuschlag. Sie bereitet nun die Anträge für das Planfeststellungsverfahren vor. Das ist für die Genehmigung von Stromleitungen gesetzlich vorgeschrieben. Und die zu verlegen ist eine große Herausforderung. Schließlich müssen sie den Strom über 100 Kilometer oder mehr transportieren.
Wer einen Offshore-Windpark bauen möchte, braucht neben langen Leitungen aber auch einen langen Atem. „Bei großen Projekten können teilweise zirka zweieinhalb Jahre erforderlich sein, um die Beteiligungsverfahren durchzuführen, alle Unterlagen zu prüfen, um Gutachten einzuholen und eine abschließende Abwägung vorzunehmen“, sagt Niels Peters vom BSH in Hamburg im Gespräch mit EnergieWinde. Denn das in der Seelagenverordnung geregelte Verfahren sei ein mehrstufiger Prozess, in dem zahlreiche Parameter geprüft und verschiedene Stellen informiert werden müssten.
Erschwerend kommt hinzu, dass einige relevante Faktoren noch nicht ausreichend erforscht sind. Deutsche Windparks stehen mit im Schnitt 70 Kilometern Entfernung deutlich weiter weg von der Küste und in tieferem Wasser als viele Anlagen in anderen Ländern. Und dort haben vermutlich sie andere Auswirkungen auf die Umwelt. Relevante Daten sammelt das BSH zum Beispiel an bereits bestehenden Parks wie Alpha Ventus in der Nordsee.
Um dem rasanten Ausbau der Offshore-Windkraft und ihrer gewachsenen wirtschaftlichen Bedeutung gerecht zu werden, hat sich das BSH erst Anfang des Monats intern neu aufgestellt. Zuständig ist jetzt die Fachabteilung „Ordnung des Meeres“, in der die bisherigen Arbeitsbereiche aufgegangen sind. Der Schritt sei nötig gewesen, weil der Gesetzgeber der Behörde zwei neue Aufgaben zugeteilt habe, heißt es in einer Mitteilung des BSH: die Erstellung eines Flächenentwicklungsplans für Offshore-Windräder und die Voruntersuchung von dafür geeigneten Flächen. Geprüft wird dabei unter anderem, ob es Probleme hinsichtlich Umweltschutz oder Schifffahrt geben könnte.
Die Genehmigung ist ein langwieriges Verfahren – aber immerhin zumindest vergleichsweise günstig. Während der Bau eines Offshore-Windparks im Schnitt eine Milliarde Euro oder mehr kostet, kann das BSH maximal 4,8 Millionen Euro an Gebühren erheben.