Schleswig-Holstein ist Vorreiter beim Ausbau von Windparks. Manche Gemeinden würden aber gern mehr Anlagen aufstellen als vom Land vorgesehen.
Von Kathinka Burkhardt
Ein dicker Ordner liegt vor Bürgermeister Patrick Leienbach auf dem Esszimmertisch. Darin: Hunderte Seiten Anträge, Pläne, Gutachten und Korrespondenz rund um das Projekt Trave-Landwerke. Seit 2016 arbeitet die Gemeinde Traventhal im Herzen Schleswig-Holsteins gemeinsam mit dem Projektentwickler Lorica Energiesysteme daran, eine eigene Energieversorgung aufbauen zu dürfen. Die Bausteine: Solarthermie, Strohenergie, Fotovoltaik – und ein Windpark. Doch Letzteren blockierte das Bundesland.
„Ein Grund, weshalb ich das Amt vor knapp einem Jahr übernommen habe, war, dass ich nicht verstehen konnte, weshalb ein kommunales Projekt zur Selbstversorgung mit Strom und Wärme nicht realisiert wird“, sagt Bürgermeister Leienbach im Gespräch mit EnergieWinde. „Zumal unsere Dorfgemeinschaft dahintersteht.“
Die Gemeindeöffnungsklausel soll die Windkraft beflügeln. Das ist dringend nötig
Seit Januar besitzt Leienbach ein Instrument, das frischen Wind in die Pläne bringt: die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel. Sie wurde von der Bundesregierung im Baurecht verankert, um es Gemeinden wie Traventhal zu ermöglichen, Windräder auch ohne Zustimmung des jeweiligen Bundeslands zu bauen. Sie haben damit das Recht, Flächen auszuweisen, die das Land nicht berücksichtigt hat, sofern keine anderen Nutzungspläne bestehen. Vertreter der Windindustrie sehen in dem Instrument einen möglichen „Gamechanger“ für die Energiewende.
Und den braucht Deutschland dringend. 2023 kamen Deutschlands Windräder an Land zusammen auf eine Kapazität von 61 Gigawatt. Ende dieses Jahres sollen es bereits 69 Gigawatt sein. Doch in den ersten vier Monaten kamen lediglich 0,6 Gigawatt hinzu. Das genügt bei Weitem nicht.