Wärmewende

  • Search01.03.2026

Spahns Heizhammer

Schwarz-Rot entkernt das Gebäudeenergiegesetz: Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt. Für Mieter könnte das teuer werden – und die Klimaziele sind so kaum zu erreichen. Die wichtigsten Eckpunkte.

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    Jens Spahn und Vertreter von Schwarz-Rot präsentieren die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen soll entfallen.

    „Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab“: Unions-Fraktionschef Jens Spahn (Mitte) stellt die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes vor.

     

    Von Nils Husmann

    Jens Spahn kam sofort zur Sache. „Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab. Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache. Wir beseitigen die Gängelung und unnötige Bürokratie“, sagte der Chef der Unionsfraktion am Mittwoch. Hinter ihm lächelte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Offenbar verspricht sich die CDU viel davon, sich möglichst deutlich von Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck abzugrenzen. Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird deshalb das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG); auf die Eckpunkte einigten sich Union und SPD in dieser Woche. Bis Ostern soll der Gesetzentwurf durchs Kabinett, im Sommer soll es in Kraft treten. Die Kernpunkte:

    • Die Koalitionäre kippen die 65-Prozent-Regelung aus dem GEG. Danach hätten neue Heizungen spätestens ab Mitte 2028 einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie nutzen müssen.
    • Es wird in Zukunft wieder möglich sein, Gas- oder Ölheizungen zu installieren. Bedingung: Sie müssen auch mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden, zum Beispiel mit Biomethan oder mit Bioölen. Dieser Anteil soll im Jahr 2029 bei zehn Prozent liegen und dann bis 2040 in drei Schritten erhöht werden. Dafür verantwortlich sind die Energieversorger.
    • Ab 2028 soll es eine „allgemeine Grüngasquote“ geben, die bis 2030 mindestens zwei Millionen Tonnen CO₂ einsparen soll. Im Papier von CDU/CSU und SPD ist von Biomethan und Wasserstoff die Rede.
    • Die Fördermöglichkeiten für klimaneutrale Heizungsanlagen bleiben bis mindestens 2029 erhalten.
    • Schwarz-Rot bekennt sich zum Klimaschutzgesetz. „Bis 2045 wird Deutschland CO₂-neutral, auch im Gebäudesektor“, heißt es im GMG-Papier.

    Seit die Eckpunkte bekannt sind, hagelt es Kritik. Es gibt aber auch Lob: Nach einer monatelangen Hängepartie herrsche nun wieder mehr Klarheit für Wirtschaft und Verbraucher, heißt es. Der Zentralverband Sanitär, Heizung und Klima hofft auf weniger Bürokratie. Andere Stimmen loben, dass Förderungen fortgeführt werden. Und: „Die angekündigte Vereinfachung der Wärmeplanung für kleinere Kommunen ist grundsätzlich sinnvoll“, sagte Karen Pittel, Leiterin des ifo Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen, dem Science Media Center. Wie genau diese Erleichterungen für Kommunen, in denen weniger als 15.000 Menschen leben, aussehen sollen, ist allerdings noch unklar – wie so vieles an dem Vorhaben.

    Die Kritik an den Plänen macht sich vor allem an den Folgen für Verbraucher und den Klimaschutz fest. Der Reihe nach:

    Was erwartet Hausbesitzer und Eigentümer mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz?

    Fachleute warnen davor, dass sich die Installation von Öl- und Gasheizungen in Zukunft als Fehler herausstellen könnte. „Die Investitionskosten von Gas- und Ölheizungen sind niedriger als die der Wärmepumpe. Wer kurzfristig denkt, könnte in eine Kostenfalle tappen“, sagte Martin Pehnt, wissenschaftlicher Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg. Pehnt begründet: „Grüne“ Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl seien teuer. Und fossiles Gas und Öl, die weiterhin genutzt werden können, würden durch die Ausweitung des EU-Emissionshandels in Zukunft ebenfalls teurer.

    Mit anderen Worten: Wer meint, mit einer neuen Öl- und Gasheizung ein Schnäppchen machen zu können, könnte mittel- und langfristig gesehen wirtschaftlich schlechter dastehen.

    Was kommt auf Mieterinnen und Mieter zu?

    Wer zur Miete wohnt, kann nicht selbst bestimmen, wie geheizt wird. In Deutschland trifft das auf über die Hälfte der Bevölkerung zu, das ist der höchste Wert in der EU. Vor diesem Hintergrund warnt Sibylle Braungardt, Gruppenleiterin Wärmewende und Effizienz am Öko-Institut: „Eine Grüngasquote birgt erhebliche Verteilungsrisiken. Steigende Kosten für knappe ‚grüne Gase' treffen vor allem Haushalte, die aus finanziellen oder strukturellen Gründen im Gassystem bleiben.“

    Braungardt hat dabei vor allem Mieterinnen und Mieter im Blick, weil sie entsprechende Kosten über die Nebenkosten bezahlen müssten. Wer Geld und ein Eigenheim hat, kann dagegen frühzeitig auf erneuerbare Wärmetechnologien wie Wärmepumpen umsteigen und sich vom Gasnetz entkoppeln. Den Betrieb des Gasnetzes müssen dann ausgerechnet diejenigen Haushalte anteilig stärker finanzieren, die nicht selbst entscheiden können, wie sie heizen möchten – und das sind eben vor allem Menschen, die zur Miete leben.

    Union und SPD wollen Mieter laut dem Eckpunktepapier zwar vor „überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ schützen. Doch wie das funktionieren soll, ist offen.

    Was bedeutet die Einigung für den Klimaschutz?

    Tritt das GMG in Kraft, sind wichtige Steuerungsinstrumente für den Klimaschutz Geschichte. Zwar erklärt Schwarz-Rot, am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 festzuhalten. Doch wie das mit dem neuen Gesetz im Gebäudesektor gelingen soll, ist schleierhaft. Mit der 65-Prozent-Vorgabe des GEG wären laut Berechnungen zum Projektionsbericht des Umweltbundesamts in den Jahren von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO₂ eingespart worden, allein zehn Millionen Tonnen im Jahr 2030, erklärt Sibylle Braungardt vom Öko-Institut.

    Weil in Zukunft Biobrennstoffe im Gebäudesektor eine zentrale Rolle spielen sollen, warnt Martin Pehnt vor den Folgen in anderen Sektoren: „Nachhaltige Biobrennstoffe sind knapp und werden in anderen Sektoren dringend gebraucht – im Verkehr, in der Industrie oder für flexible Kraftwerke. Auch der Hochlauf der Wasserstoffproduktion bleibt bislang weit hinter den Erwartungen zurück. Europa verfügt nicht über große zusätzliche Bio-Potenziale. Und der Import großer grüner Brennstoffmengen schafft neue Abhängigkeiten, ganz anders als die heimische Stromproduktion mit Wind und Solar.“

    Wie geht es nun weiter?

    Wärmepumpen gelten in der Wissenschaft als Schlüsseltechnologie für den Klimaschutz und sind international beliebt. Laut KfW Research lag ihr Marktanteil in Skandinavien 2023 bei über 90 Prozent, in Deutschland bei 27 Prozent der verkauften Heizungen. 2024 sank zwar die Absatzzahl, der Marktanteil blieb jedoch stabil – und das trotz einer Kampagne des Boulevards gegen „Habecks Heizhammer“. Gut möglich also, dass sich Wärmepumpen am Markt durchsetzen, weil sie auf Dauer das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten, insbesondere mit Blick auf den EU-Emissionshandel, der Öl und Gas absehbar verteuern wird.

    Allerdings: Die Elektrifizierung des Gebäudesektors erhöht den Strombedarf. Doch wer zur Stromerzeugung beitragen will, könnte es zukünftig schwerer haben. Denn ein jüngst geleakter Entwurf der EEG-Novelle sieht vor, die Einspeisevergütung für PV-Anlagen unter einer Spitzenleistung von 25 Kilowatt zu streichen. Betroffen wären klassische Dachsolaranlagen auf Eigenheimen. Besitzer solcher Anlagen müssten ihren Strom selbst vermarkten, wenn sie ihn einspeisen wollen – derzeit müssen die Netzbetreiber den Strom abnehmen.

    „Gerade für kleine PV-Anlagen ist die Direktvermarktung in der Praxis bislang weder einfach noch wirtschaftlich attraktiv. Wenn 2027 die feste Vergütung entfällt, droht faktisch ein Investitionshemmnis im Kleinanlagensegment. Das wäre energiepolitisch sehr problematisch, denn das EEG war nie nur ein Förderinstrument, sondern auch ein Beteiligungsmodell. Bürgerenergie und Dachanlagen haben die Energiewende gesellschaftlich getragen“, sagte Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.

    Die Pläne zur EEG-Novelle weisen aber einen wesentlichen Unterschied zum Eckpunktepapier auf, das Grundsätze des geplanten Gebäudeenergiegesetzes skizziert: Sie sind noch nicht mit der SPD abgestimmt. Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, teilte bereits mit, der Entwurf widerspreche dem Koalitionsvertrag von Union und Sozialdemokraten.

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