Wirtschaftsminister Robert Habeck treibt den Ausbau der Offshore-Windenergie voran. Doch die Kosten dafür sind in Deutschland hoch, kritisiert die Branche.
Von Volker Kühn
Von Irland bis Griechenland, von Portugal bis ins Baltikum: Offshore-Wind spielt eine zentrale Rolle in der Energiepolitik von Europas Küstenstaaten. Wer all die Windräder bauen darf, entscheidet sich dabei in Ausschreibungen: Die Betreiber in spe liefern sich ein Wettbieten um den Zuschlag. Doch wie die Ausschreibungen aussehen, variiert von Land zu Land. Während in Deutschland in der Regel derjenige zum Zug kommt, der am meisten zahlt, berücksichtigen andere Länder stärker auch Kriterien jenseits des Preises, etwa den Beitrag eines Windparks zur Artenvielfalt im Meer.
Die Kosten für die Ausschreibungen, den Bau und den Betrieb ihrer Parks müssen die Betreiber über den Strompreis wieder einspielen. Entsprechend können sie ihn in manchen Ländern zu günstigeren Preisen anbieten. Das deutsche Verfahren hingegen drohe, den Strom zu verteuern, heißt es aus der Branche. „Die Zeche dafür zahlt am Ende immer der Verbraucher“, erklärte Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO).
Die deutschen Auktionen: Zahlungskräftige Bieter sind im Vorteil
Nach den jüngsten Novellen des Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) gilt in Deutschland derzeit ein zweiteiliges Bieterverfahren:
- In Meeresgebieten, die noch nicht auf ihre Tauglichkeit für den Bau von Windparks untersucht wurden, nennen die Bieter zunächst einen Mindestpreis, zu dem sie ihren Strom verkaufen würden. Verzichten mehrere Bieter auf einen solchen Mindestpreis („Null-Cent-Gebote“), folgt ein „dynamisches Gebotsverfahren“: In festgelegten Preisstufen legen die Teilnehmer Geldsummen auf den Tisch, bis schließlich nur noch einer übrig ist. Der Bieter mit der größten Zahlungsbereitschaft erhält den Zuschlag.
- Auch auf bereits vom Staat voruntersuchten Flächen geht es in erster Linie ums Geld: Die Bieter müssen eine Summe aufrufen, die sie für den Bau ihres Windparks zu zahlen bereit sind, oft ist von einem „Eintrittsgeld“ die Rede. Das Höchstgebot wird mit 60 Punkten bewertet. Weitere 35 Punkte entfallen daneben auf vier weitere Kriterien, in denen es um die Kapazität eines Parks geht, um umweltverträgliche Bauverfahren, den CO2-Fußabdruck der Anlagen und den Ausbildungsquotient der Betreiber.