Solarmodule auf einem Wohnblock in Potsdam: Das Potenzial von Mietshäusern in Deutschland bleibt weitgehend ungenutzt.
Von Angelika Nikionok-Ehrlich
Bürger an der Energiewende beteiligen, diese Möglichkeit sollte das Mieterstromgesetz von 2017 schaffen. Denn während sich Hauseigentümer längst Solaranlagen zulegen und mit dem Ökostrom Geld sparen konnten, hatten Mieter diese Chance bis dato nicht. Das war nicht nur ärgerlich für Mieter, sondern auch schlecht für die Energiewende, denn das Potenzial an Dachflächen auf Mietshäusern ist riesig.
Um das zu ändern, führte das Gesetz den sogenannten Mieterzuschlag ein. Er soll Vermietern einen Anreiz bieten, Solarmodule zu installieren und den Strom daraus ihren Mietern günstig anzubieten. Der Tarif muss mindestens zehn Prozent unter dem des Grundversorgers liegen. Um die Kosten der Vermieter zu kompensieren, erhalten sie 20 Jahre lang einen Zuschlag, der mit der Zeit sinkt.
Gut gemeint, aber zu kompliziert: Das Mieterstromgesetz ist ein Flop
Doch das Gesetz erwies sich als wenig wirtschaftlich und im Detail zu aufwändig. So lag der Mieterstromzuschlag für neue Anlagen Anfang 2021 nur zwischen 3,79 Cent je Kilowattstunde für kleinere Anlagen und 2,37 Cent für größere. Erzeugen die Module mehr Strom, als die Mieter brauchen, fließt der Überschuss ins Netz und wird vergütet. Die Größe einzelner Anlagen ist mit 100 Kilowatt ebenso gedeckelt wie die Installationen insgesamt mit 500 Megawatt. Zudem sind Mieter nicht verpflichtet, ihrem Vermieter den Strom abzukaufen, sie können ihren Anbieter frei wählen.
Das Fazit im Monitoringbericht der Bundesregierung von 2019 war entsprechend ernüchternd: „Insgesamt zeigt sich, dass der bisherige Zubau von Mieterstromanlagen mit rund 14 Megawatt deutlich hinter den Erwartungen bleibt.“