Gastbeitrag zum Kohleausstiegsgesetz

  • Search07.08.2020

„Eine verpasste Chance“

Zu langsam, zu teuer, zu wenig effizient: Mit dem Kohleausstiegsgesetz macht sich die deutsche Regierung zum Schutzpatron der Kohlelobby, schreiben die Energieforscher Pao-Yu Oei und Catharina Rieve – und zeigen in ihrem Gastbeitrag einen alternativen Weg auf.

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    Die Energieforscher Pao-Yu Oei (links) und Catharina Rieve kritisieren das Kohleausstiegsgesetz scharf: Es sei zu teuer, zu ineffizient und für den Klimaschutz nicht ambitioniert genug.

    Pao-Yu Oei hat für das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mehrere Studien zum Kohleausstieg erstellt und zählt zu den profiliertesten Experten auf dem Gebiet. Catharina Rieve ist Mitglied der von Pao-Yu Oei geleiteten Nachwuchsforschungsgruppe CoalExit.

    Ein Gastbeitrag von Catharina Rieve und Pao-Yu Oei

    Anstelle einer klaren politischen Entscheidung hat sich die Bundesregierung im Jahr 2018 für die Einsetzung der Kohlekommission entschieden, um den gesamtgesellschaftlichen Kohlekonflikt zu lösen. Zweieinhalb Jahre später, am 3. Juli 2020 hat der Bundestag das „Kohleausstiegsgesetz“ angenommen. Das ernüchternde Fazit: Es ist klimapolitisch nicht ausreichend, sieht unnötig hohe Entschädigungszahlungen vor – und der Konflikt um bedrohte Dörfer ist nur vertagt.

    Zunächst zum Gesetz: Es besagt, dass die Kraftwerke schrittweise bis spätestens 2038 stillgelegt werden. Dafür erhalten die Braunkohleunternehmen Entschädigungszahlungen in Höhe von 4,4 Milliarden Euro. Die Reste des Hambacher Waldes sollen nicht mehr abgebaggert werden – mehrere Dörfer am Tagebau Garzweiler II bleiben jedoch von Zwangsumsiedlung bedroht, was zu Unrecht als energiewirtschaftlich notwendig eingestuft wird.

    Die Bundesregierung verstößt gegen internationale Klimaschutzziele

    Das Kohleausstiegsgesetz billigt Laufzeiten der klimaschädlichsten Kraftwerke von weiteren 18 Jahren. Das Erreichen der in Paris vereinbarten internationalen Klimaziele wird dadurch unmöglich. Dem entgegen steht nicht nur die Verantwortung für globale Klimagerechtigkeit, die Deutschland als eines der reichsten Länder der Welt trägt, sondern auch zahlreiche wissenschaftliche Studien, eine breite Klimabewegung, sämtliche Umweltorganisationen und nicht zuletzt der Protest der betroffenen Dörfer. Mit ihrer Entscheidung wendet sich die Regierung somit gegen die gesellschaftliche Mehrheit, welche sich in Umfragen klar für die Einhaltung der Klimaschutzziele als auch für die damit einhergehenden Veränderungen ausspricht. Zukünftige Generationen werden dabei nicht gehört.

    Nur ein Ausstieg bis 2030 wäre volkswirtschaftlich und klimapolitisch verträglich

    Um das Klima möglichst schnell und wirksam zu schützen, müssen Maßnahmen mit hohen Einsparungseffekten und geringen Vermeidungskosten ergriffen werden. Ein zügiger Kohleausstieg ist nicht nur einfacher, sondern auch volkswirtschaftlich wesentlich günstiger als die rasche Reduzierung von Treibhausgasen in anderen Bereichen wie dem Verkehrssektor oder der Stahl- oder Zementindustrie. Unsere Studien belegen, dass ein Kohleausstieg bereits bis 2030 möglich ist.

    Um die Pariser Klimaziele einzuhalten, ist es von essenzieller Bedeutung, dass wir unser CO2-Gesamtbudget in Deutschland nicht überschreiten. Ein klimaphysikalisch und verteilungsethisch begründetes CO2-Budget für Deutschland umfasst laut aktuellem Umweltgutachten rund 6,7 Gigatonnen CO2. Um ein auf Deutschland berechnetes Treibhausgasbudget einzuhalten, das einer Beschränkung der globalen Erhitzung auf maximal 1,75 Grad entspricht, dürfen aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II ab Januar 2020 daher nur noch maximal 280 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert werden.

    Es gibt keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Dörfer zu zerstören

    Die aktuellen Pläne der Bundesregierung und von RWE sehen eine Fortführung der Kohleverstromung bis 2038 vor. Daraus würde ein Bedarf aus diesen Tagebauen von 630 Millionen Tonnen Braunkohle resultieren – ein Vielfaches dessen, was für die Einhaltung der Klimaziele zulässig ist.

    Das geplante Gesetz schreibt dem Tagebau Garzweiler II eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit zu. Diese ist jedoch unbegründet, da im Tagebaukomplex Garzweiler-Hambach mit über 700 Millionen Tonnen eine ausreichende Menge Kohle für den Betrieb der Kraftwerke ohne weitere Umsiedlungen gewonnen werden kann.

    Fotostrecke: Braunkohleförderung in Deutschland

    In Deutschland gibt es vier große Braunkohle-Tagebauregionen: das Lausitzer Revier mit den Abbaustätten in Jänschwalde, Reichenwalde, Nochten und Welzo-Süd, ...

    ... das Mitteldeutsche Revier mit den Tagebauen in Amsdorf, Profen und Schleehain, ...

    ... das Rheinische Revier, wo RWE die Tagebaue Garzweiler, Inden und Hambach betreibt, sowie ...

    ... das Helmstedter Revier, wo die Förderung allerdings 2016 eingestellt wurde. Dieses Bild aus dem Schöninger Tagebau wurde ein Jahr zuvor aufgenommen. Mehr als 300 Dörfer in Deutschland mussten dem Abbau weichen. Dazu gehört ...

    ... Immerath, ein Stadtteil von Erkelenz in NRW. Hier wurde Anfang 2018 der Immerather Dom ein Opfer der Abrissbagger. Zahlreiche Menschen beobachteten, ...

    ... wie die Basilika aus dem Jahr 1891 Stück für Stück dem Erdboden gleichgemacht wurde. Dasselbe Schicksal erlebt ...

    ... Haidemühl in Brandenburg. Die Ortschaft liegt auf dem Fördergebiet des Tagebaus Welzow-Süd, den Vattenfall 2016 an die tschechische EHP-Gruppe verkauft hat. Die Bewohner ...

    ... der abgerissenen Dörfer werden umgesiedelt – daran ändern auch Protestmärsche wie hier 2013 in Sachsen nichts. Auf ein besonders großes Echo ...

    ... stieß die geplante Rodung des Hambacher Forsts am Rande des Tagebaus Garzweiler. Am Ende war es allerdings nicht ...

    ... der Protest von Umweltschützern, sondern ein Gerichtsurteil, das den Urwald vor der Rodung bewahrte.

    Für das Klimaabkommen muss der Ökostromausbau vervielfacht werden

    Bei der Fotovoltaik muss eine Verfünffachung der jährlich neu installierten Leistung erreicht werden. Hiermit würden rund 200.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. Zum Vergleich: Vom Braunkohleausstieg sind rund 18.500 direkte Arbeitsplätze betroffen.

    Gelingt eine Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren, würde dies eine Beschleunigung des Kohleausstiegs bewirken, da in diesem Fall ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken über 2030 hinaus ökonomisch nicht mehr darstellbar wäre.

    Steinkohlekraftwerke in Deutschland haben seit Jahren wirtschaftliche Probleme. Es ist zu vermuten, dass sie nur weiterbetrieben wurden, weil die Betreiber auf die jetzt kommenden Entschädigungszahlungen gewartet haben. Das Öko-Institut hat errechnet, dass selbst jüngere Braunkohlekraftwerke ihre Betriebskosten und die der beliefernden Tagebaue in Zukunft nicht mehr decken können.

    Bereits in den ersten sechs Monaten dieses Jahres lag der Anteil der Kohle an der deutschen Nettostromerzeugung lediglich bei rund 20 Prozent. 2019 betrug dieser noch 29 Prozent und 2018 sogar 37 Prozent. Es zeigt sich, dass der Ausbau der Erneuerbaren, günstige Gaspreise und gestiegene Preise für Emissionszertifikate die Kohlestromproduktion auch ohne ein Ausstiegsgesetz stark zurückdrängen – also allein aus wirtschaftlichen Gründen.

    Die Marktwirtschaft kann den Ausstieg günstiger regeln als im Gesetz vorgesehen

    Wenn sich ein Land wie Deutschland einen aufgeschobenen Kohleausstieg auch noch mehrere Milliarden kosten lässt, sendet dies ein falsches Signal, sowohl innerhalb Europas als auch global. Länder wie Großbritannien oder Griechenland zeigen, dass ein schnellerer Ausstieg möglich ist, wenn die Politik bereit ist, die entsprechenden Signale zu senden. Die deutsche Regierung hingegen wird zum Schutzpatron der Kohlelobby – und sendet falsche Impulse an Länder wie Polen oder die Tschechische Republik.

    Bei den geplanten zu hohen Entschädigungszahlen werden Partikularinteressen auf Basis veralteter betriebs- und energiewirtschaftlicher Annahmen bedient. Ein vom BMU beauftragtes Gutachten kommt dagegen zu dem Schluss, dass ein Kohleausstiegsgesetz nicht einer entschädigungswürdigen Enteignung gleichkommt und daher kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen besteht. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass kein generelles Recht darauf besteht, von gesetzlichen Neuregelungen ausgenommen zu werden, bis sich einmal getätigte Investitionen vollständig amortisiert haben.

    Erdgas ist eine Brückentechnologie, die ins Nichts führt

    Die Bundesregierung plant nun, die Umstellung von Kohle- auf Gaskraftwerke finanziell zu fördern. Diese führen jedoch unter Einbeziehung der Emissionen bei Rohstoffgewinnung und Transport zu Emissionsmengen, die mit den Klimazielen ebenso wenig vereinbar sind.

    Zahlreiche Studien kommen zum Ergebnis, dass die Versorgung von Deutschland und Europa mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen gewährleistet werden kann. Die Energiewende muss forciert werden und dies ist, je nach rechtlicher Regelung, auch ohne staatliche Zuschüsse möglich.

    Die Verträge über die Entschädigungszahlungen sollen erst im Herbst unterschrieben werden. Höhere CO2-Bepreisung und eine ambitionierte Energiewende können jedoch die Kohle schon bald noch unrentabler und frühere Abschaltungen notwendig machen. Die während der Sommerpause erwartete EEG-Novelle 2020 darf die Energiewende nicht weiter durch Solardeckel, einschränkende Ausschreibungen und andere Hürden künstlich ausbremsen.

    David Dresen vom Bündnis „Alle Dörfer bleiben“ behält also recht, wenn er sagt: „Die Wissenschaft ist eindeutig: Wenn Deutschland seine Klimaziele einhalten will, muss die Kohle unter unseren Dörfern im Boden bleiben. Aber nicht nur das: Diese Kohle wird überhaupt nicht mehr benötigt, um die Energieversorgung Deutschlands zu sichern. Unsere Häuser abzubaggern, ist also nicht nur verdammt klimaschädlich, sondern darüber hinaus auch völlig nutzlos.“

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