Geplante EEG-Novelle

  • Search22.09.2020

Stop-and-go-Gesetz

Die Reform des EEG soll die Energiewende endlich wieder auf Kurs bringen. Doch der geplante Ökostromausbau fällt aus Sicht von Kritikern viel zu gering aus. Die Windindustrie stört sich daneben vor allem an einem Paragrafen.

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    Kritiker werfen Peter Altmaier vor, mit dem Entwurf zur EEG-Novelle die deutschen Klimaziele zu gefährden.

    Klimaschutz sei „die zentrale Herausforderung unserer Generation“, sagt Peter Altmaier. Die EEG-Novelle werde dieser Erkenntnis nicht gerecht, monieren Klimaschützer.

    Von Volker Kühn

    Es ist eine erstaunliche Verwandlung, die seit einigen Wochen mit Peter Altmaier vorzugehen scheint. Erst räumte der Mann, der die deutsche Energiepolitik seit Jahren prägt, im August Fehler und Versäumnisse beim Klimaschutz ein. Es gebe „enormen Nachholbedarf“, man habe „viel Zeit verloren“. Im September ließ er seinem mea culpa dann den Aufruf zu einer „Charta gegen Treibhausgase“ folgen. „Ich bin der Auffassung, dass wir Klimaschutz als die zentrale Herausforderung unserer Generation begreifen und entsprechend handeln müssen“, sagte der Bundeswirtschaftsminister. Ein Jahr vor der Wahl sandte er damit eine Botschaft an die Fridays-for-Future-Bewegung und den potenziellen grünen Koalitionspartner: Ich habe verstanden.

    Misst man Altmaiers Worte an dem Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), den sein Ministerium zeitgleich vorlegte, muss man allerdings fragen, wie ernst es ihm damit ist – oder ob er sich gegen die Beharrungskräfte im eigenen Lager womöglich nicht durchsetzen kann.

    Denn der Gesetzesentwurf, der morgen vom Kabinett beraten werden soll, enthält auf seinen 140 Seiten zwar durchaus Punkte, die helfen könnten, den Stau in der Energiewende zumindest in Teilen aufzulösen. Doch zugleich türmt er aus Sicht von Kritikern neue Hindernisse auf. Etwas Licht und viel Schatten, so der vorherrschende Tenor.

    Die EEG-Novelle fußt auf einer falschen Grundannahme, sagen Kritiker

    Neben einer Reihe von Detailregelungen ist es ein grundsätzlicher Punkt, auf den sich die Kritik konzentriert: Die EEG-Novelle kalkuliere den Energiebedarf zu niedrig. Deutschland steuere deshalb auf eine Ökostromlücke zu, warnt eine breite Allianz aus Forschern, Klimaschützern, Branchenverbänden, Industrie, Opposition und Vertretern des Koalitionspartners SPD. Denn von der Frage, wie viel Strom Deutschland in Zukunft benötigt, hängt ab, wie viele Windräder, Solaranlagen und Biomassekraftwerke gebaut werden müssen. Setzt man den Bedarf zu niedrig an, wird zu wenig gebaut.

    Bis 2030 sollen 65 Prozent der Energie aus Erneuerbaren stammen, und noch vor 2050 soll der Stromsektor komplett treibhausgasneutral sein. Um diese Ziele zu erreichen, ist im EEG-Entwurf bis 2030 ein Ausbau der Windenergie an Land von heute 54 Gigawatt auf dann 71 Gigawatt vorgesehen; die Solarenergie soll auf 100 Gigawatt wachsen.

    Viel zu wenig, sagt etwa Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE). Er geht von einem Bedarf von 87 Gigawatt Onshore-Wind aus. Ähnlich sieht es Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE). Sie erwartet, dass der Strombedarf bis 2030 auf 740 Terawattstunden steigt. Die Bundesregierung dagegen kalkuliert mit einem sinkenden Bedarf auf dann nur noch 580 Terawattstunden.

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    Vergesst 1,5 und zwei Grad. Willkommen in der Heißzeit

    Volker Quaschning, Energiewissenschaftler, zum EEG-Entwurf

    Mit einem steigenden Bedarf rechnet auch der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU). „Sektorenkopplung, Elektromobilität, der Einsatz von Wasserstoff und die Digitalisierung werden absehbar eine stärkere Nachfrage nach Strom auslösen“, erklärte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, in einer Stellungnahme zum Entwurf.

    Weniger diplomatisch reagierte der Energiewissenschaftler Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wissenschaft Berlin. „Vergesst 1,5 und zwei Grad. Willkommen in der Heißzeit“, kommentierte er auf Twitter sarkastisch, nachdem er den Entwurf durchgerechnet und eine gewaltige Diskrepanz zwischen den Ausbaupfaden und den Klimazielen ausgemacht hatte.

    Es scheint allerdings, als ob die Bundesregierung ihrer Prognose selbst nicht traut. Immerhin soll laut dem Entwurf schon 2023 geprüft werden, ob die Szenarien realistisch sind. Warum nicht gleich, fragen sich die Kritiker.

    Ökostromlücke: Die Grafik zeigt den erwarteten Stromverbrauch in Deutschland 2030. Während die Bundesregierung von rund 580 Terawattstunden ausgeht, kalkuliert der BEE mit 740 Terawattstunden.

    Die Bundesregierung geht von einem deutlich niedrigeren Stromverbrauch im Jahr 2030 aus als der Bundesverband Erneuerbarer Energien (BBE).

    EEG-Anlagen droht eine nicht unerhebliche Kürzung der Förderung

    Außer dieser grundsätzlichen Frage stört sich die Ökostrombranche auch an Punkten, die auf den ersten Blick nebensächlich erscheinen, tatsächlich aber erhebliche Auswirkungen hätten. Der Windindustrie ist vor allem eine Neuregelung von Paragraf 51 im EEG ein Dorn im Auge. Sie könnte dazu führen, dass Ökostromanlagen künftig deutlich weniger Fördergeld erhalten.

    Der Paragraf umfasst die sogenannte Sechs-Stunden-Regel. Ihr zufolge fällt die Förderung von erneuerbaren Energien in Zeiten weg, in denen die Preise am Strommarkt für sechs Stunden oder mehr ins Negative kippen. Das passiert nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage in der Regel dann, wenn mehr Strom erzeugt als nachgefragt wird. Weil solche Phasen nicht nur wegen der Coronakrise zuletzt immer häufiger auftraten, gehen den Betreibern der Anlagen immer größere Umsatzanteile verloren. Der BWE hatte deshalb im Vorfeld darauf gedrungen, Paragraf 51 zu streichen.

    Doch damit konnte sich der Verband nicht durchsetzen, Gegenteil: Der Paragraf soll sogar verschärft werden. Künftig wird die Förderung demnach schon dann ausgesetzt, wenn der Börsenstrompreis in einem 15-Minuten-Intervall negativ ist.

    Das erschwere die Finanzierung neuer Projekte erheblich, da Banken die Wirtschaftlichkeit viel schlechter beurteilen könnten, sagt BWE-Präsident Hermann Albers. Er sieht bis zu 20 Prozent der geplanten Projekte dadurch gefährdet.

    Widerstand gegen den Entwurf kommt nicht zuletzt aus den Ländern

    Solche negativen Aspekte überschatten aus Sicht der Ökostrombranche die guten Ansätze, die sie durchaus auch in dem Entwurf erkennt. Da sind etwa die geplante Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Windparks bei Anwohnern. Gemeinden, in denen Windräder stehen, sollen künftig 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde Strom erhalten. Zwar hätte sich die Branche eher eine prozentuale Umsatzbeteiligung gewünscht, im Grundsatz erkennt sie aber an, dass die Zustimmung in der Bevölkerung verbessert werden muss.

    Sollte das Bundeskabinett den Entwurf morgen in der vorliegenden Form absegnen, bedeutet das allerdings nicht, dass er auch so am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt. Denn Bundestag und Bundesrat müssen ebenfalls noch zustimmen. Den Kritikern verschafft das Zeit, für Änderungen zu trommeln.

    Verbündete finden sie nicht nur in den Reihen der Koalition, sondern auch in den Bundesländern. So dringt etwa Niedersachsens Energie- und Umweltminister Olaf Lies auf eine Änderung der Regelung für alte Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen: „Ich warne vor einem gigantischen Rückschritt bei der Windkraft, sollte der Bund den alten Anlagen eine Übergangshilfe verweigern“, sagte der SPD-Politiker.

    Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier könnte noch ein heißer Herbst bevorstehen.

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