Stahlproduktion bei Thyssenkrupp: Der Grenzausgleich soll Europas Wirtschaft vor Billigimporten aus Ländern mit niedrigeren Klimastandards schützen.
Von Kathinka Burkhardt
Erst die Kommission, dann das EU-Parlament und jetzt auch der Rat der europäischen Umweltminister – sie alle haben dem nächsten Baustein im Emissionshandel ETS zugestimmt: Bis 2035 soll ein sogenannter CO2-Grenzausgleich eingeführt werden. Dieser Klimazoll, im Fachjargon Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) genannt, soll den Nachteil ausgleichen, den Europas Unternehmen im internationalen Wettbewerb haben, weil sie für ihre CO2-Emissionen Zertifikate kaufen müssen und ihre Produkte dadurch teurer werden. Andernfalls, so die Sorge, könnten sie in Länder mit niedrigeren Klimastandards abwandern oder durch Billigprodukte verdrängt werden, die von dort importiert werden. Deshalb will die EU Einfuhren aus solchen Drittstaaten mit einer Grenzzahlung belegen.
Das Prinzip ist simpel: Je schmutziger die Produktion, desto höher der Importzoll
Der geplante Zoll soll sich an den Emissionen bei der Herstellung bemessen. Es ist ein komplexes System, das im Idealfall den Klimaschutz weltweit voranbringen könnte. „Das Ziel ist zum einen, zu vermeiden, dass CO2-intensive Produktionen und damit deren Emissionen aus der EU verlagert werden“, sagt Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament. „Zum anderen können die europäischen Industrien dann in einem geschützten Rahmen transformiert werden und die Wirtschaft dekarbonisieren“, so Bloss im Gespräch mit EnergieWinde.