4. Staaten können einen Teil ihrer Ökostromförderung für Ausländer reservieren
Ähnliche Probleme wie bei technologieoffenen Ausschreibungen werden verstärkt auch bei grenzüberschreitenden Auktionen auftreten. Schließlich sind die regulatorischen Bedingungen von Land zu Land unterschiedlich. Ungeachtet dessen können die EU-Staaten laut der RED-II-Richtlinie freiwillig fünf und später zehn Prozent ihrer nationalen Förderung ausländischen Anlagenbetreibern reservieren.
Eine grenzüberschreitenden Pilotausschreibung gab es bereits zwischen Deutschland und Dänemark in der Solarenergie. Das Ergebnis war, dass sämtliche Zuschläge nach Dänemark gingen, weil dort das Flächenangebot größer und die Pachtpreise niedriger waren. Für eine Erweiterung des Modells auf Onshore-Wind sucht die Bundesregierung bislang erfolglos nach Partnerländern. 2023 will die EU prüfen, ob sie die freiwillige Teil-Öffnung für das Ausland zur Pflicht erklärt.
Einen Schritt in diese Richtung haben bereits Deutschland und Frankreich unternommen: Die für Energie zuständigen Minister unterschrieben im Sommer eine Erklärung, in der es heißt, dass sie bis 2030 gemeinsame Pilotprojekte entwickeln wollen, zum Beispiel für Windkraft in der Nordsee.
Außerdem wollen sie ihre Ausbaustrategien für Offshore-Wind koordinieren. Ihnen geht es, so ist zu hören, um ein internationales Drehkreuz für Windstrom inmitten der Nordsee – in Anlehnung an die bekannte Insellösung von Übertragungsnetzbetreiber Tennet.